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Freistellungsantrag

Wir stellen Ihnen hier einen Freistellungsantrag zur Verfügung: freistellungsantrag.pdf (50kb).

Hinweise zur behördlichen Genehmigung

Möchten Sie während des Jahres Kleinfeuerwerk der Klasse II (sog. Silvester-Feuerwerk) abbrennen? Hierzu benötigen Sie eine Bezugsgenehmigung (zur Vorlage bei Ihrem Händler) und eine Freistellung vom Verwendungsverbot.

Sie füllen ganz einfach den vorgedruckten Antrag komplett aus und reichen diesen bei dem Ordnungsamt ein, in dessen Zuständigkeitsbereich das Feuerwerk abgebrannt werden soll:
Antragsteller: (Name und Privatanschrift)
Anschrift des zuständigen Ordnungsamtes

Begründung:
Hochzeitsfeiern, besondere Geburtstage, Jubiläen, Firmengründungen u.ä.

Veranstaltungsort:
genaue Anschrift des Veranstaltungsortes
Ort, Datum, Unterschrift

Durchführung durch:
Name desjenigen, der das Feuerwerk abbrennt.

Je nach Veranstaltungsort kann das zuständige Ordnungsamt Auflagen erteilen, z.B. ausreichenden Brandschutz verlangen ( z.B. Bereitstellung von Feuerlöschgeräten) oder auch Artikel ausklammern, von denen eine Gefahr für z.B. reetgedeckte Häuser ausgeht (z.B. Raketen). Diesen Auflagen kann nicht widersprochen werden.

Bitte beachten: Der Antrag sollte dem Ordnungsamt mindestens 14 Tage vor dem Abbrandtermin vorliegen.

Falls Sie das Feuerwerk auf einem fremden Grundstück abbrennen, muss auch eine Zustimmung des Grundstückbesitzers eingereicht werden.

Tipp: Um das Genehmigungsverfahren zu erleichtern, sollten Sie eine grobe Skizze vom Abbrandort gleich bei der Antragstellung einreichen.

Die Verwaltungsgebühr beträgt z.B. in Berlin € 51.-. Sollte eine Ortsbesichtigung notwendig sein (falls der Behörde der Abbrandort nicht bekannt ist), fallen dort zusätzliche Kosten an. In vielen Gemeinden sind die Gebühren jedoch erheblich geringer oder es werden die Genehmigungen sogar gebührenfrei erteilt. Die Verwaltungsgebühr in Hamburg beträgt je nach Stadtteil 30€.

Die Feuerwerkskörper dürfen nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erworben und abgebrannt werden.

Hier kommen Sie zum Antragsformular (PDF Format, 50kb)!

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